Rechtsanwalt Franz Kibler
seit mehr als 25 Jahren im Arbeitsrecht tätig, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Kanzlei Kibler
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
- Referent am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft, Trier
- 1997 Gründung der Anwaltskanzlei Kibler
- Seit 2001 Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
- Seit 2002 regelmäßige Referententätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen
Mitgliedschaften
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA)
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz

