Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Vorstände

Als Geschäftsführer, Geschäftsführerin oder Vorstandsmitglied sind Sie rechtlich keine Arbeitnehmer, doch die rechtlichen Konflikte,

mit denen Sie konfrontiert werden oder bereits sind, ähneln oftmals denen von Beschäftigten – etwa bei Vertragsverhandlungen, Abberufungen oder Kündigungen. Gleichzeitig sind die Folgen meist weitreichender und erfordern eine besonders spezialisierte rechtliche Begleitung.



Wir begleiten Sie individuell in allen Angelegenheiten, die Ihre Position als Mitglied der Geschäftsführung
oder Vorstand betreffen.



Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Prüfung und Verhandlung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Beratung zu variablen Vergütungsvereinbarungen sowie Beteiligungsprogrammen
  • Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Strategische Begleitung bei Beendigung von Dienstverhältnissen und Abfindungsverhandlungen
  • Beratung bei Kündigungen und Abberufungen

Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten und begleiten Sie – orientiert an Ihren wirtschaftlichen Zielen – in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen oder stehen im Hintergrund beratend zur Seite - ganz wie Sie dies wünschen und wie es im jeweiligen Fall strategisch günstig erscheint. 


Im Bedarfsfall haben Sie verlässliche und erfahrene Rechtsanwälte an Ihrer Seite, die Ihre Rechte auch vor Gericht durchsetzen.