Rechtsanwalt
Franz Kibler seit mehr als 20 Jahren im Arbeitsrecht tätig
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
- 1991 - 1997 Referent am Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft, Trier
- 1997 Gründung der auf Arbeitsrecht ausgerichteten Anwaltskanzlei Kibler
- 2001 Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen
Mitglied in folgenden Berufsverbänden und Vereinen:
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA)
- Rechtsanwaltskammer Koblenz