Arbeitsrecht für Führungskräfte

Arbeitsrecht für Führungskräfte
Als Führungskraft, gleich ob als AT-Angestellter, als leitender Angestellter wie auch als Geschäftsführer nehmen Sie arbeitsrechtlich eine Sonderstellung ein. Während AT-Angestellte in erster Linie vergütungsrechtlich (außertariflich) einen besonderen Status haben, stehen die leitenden Angestellten der Arbeitgeberseite sehr nah, sind dennoch Arbeitnehmer. Geschäftsführer oder Vorstände hingegen sind keine Arbeitnehmer, haben aber oft ähnlich gelagerte Probleme mit der Gesellschaft. Für Führungskräfte bin ich insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

• Prüfung und Erstellung von Vertragsentwürfen
• Zielvereinbarungsprämien
• Tantiemen
• Zuweisung anderer Tätigkeitsbereiche
• Entzug von Führungsverantwortung
• Kündigung, Abberufung
• Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen

Wie kann ich Sie unterstützen?

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs ist in der Regel zunächst Ihr rechtlicher Status zu klären. Oftmals ist die im Vertrag vorgenommene Zuordnung, etwa zu der Gruppe der leitenden Angestellten unzutreffend. Die richtige Zuordnung hat aber gravierende Folgen für die rechtliche Beurteilung der anstehenden Fragen. Vom jeweiligen Status hängt auch das Bestehen und die Intensität des gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsschutzes ab. 

Vor der Anrufung der Gerichte empfehle ich grundsätzlich erst außergerichtliche Möglichkeiten auszuloten und zu verhandeln. Ich übernehme für Sie die Verhandlungen oder stehe im Hintergrund beratend zur Seite - ganz wie Sie dies wünschen und wie es im jeweiligen Fall strategisch günstig erscheint.

Führen außergerichtliche Verhandlungen nicht zum Erfolg, haben Sie einen verlässlichen und erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite, der Ihre Rechte vor Gericht durchsetzt. 
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