Arbeitsrecht für Führungskräfte

Als Führungskraft, gleich ob als AT-Angestellte oder leitende Angestellte, nehmen Sie arbeitsrechtlich eine Sonderstellung ein. Während AT-Angestellte in erster Linie vergütungsrechtlich (außertariflich) einen besonderen Status haben, stehen leitende Angestellte der Unternehmensseite sehr nah, und sind dennoch Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen.


Neben den Leistungen für Arbeitnehmer beraten wir Führungskräfte zusätzlich insbesondere auch zu folgenden Themen:

  • Entzug von Führungsverantwortung
  • Zuweisung anderer Tätigkeitsbereiche
  • Variable Boni (gleich ob Provisionen, Zielvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungen, Stock Option Programme etc.)
  • Dienstwagen oder sonstige Sachleistungen