Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber fürchten, beim Arbeitsgericht auf verlorenem Posten zu stehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich durch die Gestaltung von Arbeitsverträgen und durch vorausschauende Strategien bieten. Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag oder voreilig ausgesprochene Kündigungen können zu hohen Folgekosten führen. Lassen Sie sich besser vorher über die Risiken beraten und personelle Angelegenheiten vorbereiten. Eventuell ist vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung auszusprechen oder Sie benötigen für die Kündigung eine behördliche Zustimmung. Dabei kann ich Sie unterstützen.
Betrachten Sie mich als ausgelagerte Rechtsabteilung, Sie können mich insbesondere zu folgenden Themen ansprechen:

• Erstellung oder Überarbeitung von Arbeitsverträgen
• Formulierung und Prüfung von Abmahnungen
• Richtig auf Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern reagieren
• Fragen zu Urlaub und Elternzeit
• Abwehr ungerechtfertigter Forderungen
• Aushandeln und Formulieren von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen
• Formulieren von Betriebsvereinbarungen
• Verhandlungen mit dem Betriebsrat
                Prozessvermeidung ist in meiner Beratung oberstes Ziel, denn Sie sollen Ihre kostbare Zeit nicht vor Gericht oder beim Anwalt verbringen müssen. Ein Rechtsstreit lässt sich jedoch nicht immer vermeiden, schon gar nicht, wenn Sie von Mitarbeitern verklagt werden. In diesem Fall stehe ich als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Durchsetzung Ihrer Rechte und zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche auf Ihrer Seite.
                Dies gilt auch bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. Selbstverständlich kann ich Sie in Beschlussverfahren und als Vertreter oder Beisitzer in Einigungsstellen beraten und vertreten.


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