Ausschlussfristen/Verfallsfristen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren in drei Jahren. Oft gelten allerdings Ausschluss- oder Verfallsklauseln, die in Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen enthalten sind.

Danach müssen Ansprüche innerhalb ganz kurzer Fristen - nach einigen Tarifverträgen innerhalb von zwei Monaten - schriftlich geltend gemacht werden. Wer dies versäumt, riskiert den Verlust seiner Ansprüche. Teilweise sehen diese Klauseln auch eine zweite kurze Frist vor, innerhalb derer Klage erhoben werden muss, wenn die schriftliche Geltendmachung erfolglos blieb. Diese Fristen sind unbedingt zu beachten.

Aus Arbeitgebersicht ist darauf hinzuweisen, dass nur solche Klauseln greifen, die der strengen Kontrolle durch die Arbeitsgerichtsbarkeit standhalten. Eine zu kurz vereinbarte Frist führt nicht etwa zur Geltung einer angemessenen Frist, sondern zu ihrem völligen Wegfall.