Abfindungen
Sehr häufig werde ich von Arbeitnehmern mit der Frage konfrontiert: 
"Ich habe eine Kündigung erhalten - wie hoch ist meine Abfindung?"
Umgekehrt fragen Arbeitgeber: "Was kostet es mich, wenn ich meinen Mitarbeiter kündigen will?"

Hierzu ist zu sagen, dass das deutsche Kündigungsrecht - im Gegensatz zum luxemburgischen Arbeitsrecht - keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch kennt. Allerdings enden Kündigungsschutzprozesse in den meisten Fällen mit sogenannten Abfindungsvergleichen. 

Der Arbeitnehmer akzeptiert die Wirksamkeit einer Kündigung und erhält im Gegenzug eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes - eine Abfindung. Von den seltenen Fällen einer gerichtlichen Auflösung gegen Abfindung sowie den Abfindungsansprüchen aufgrund eines Sozialplans abgesehen, sind Abfindungen stets das Resultat gütlicher Einigungen. 

Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung, um sich nicht dem finanziellen Risiko eines langen Rechtsstreits auszusetzen und den Arbeitnehmer gegebenenfalls weiterbeschäftigen zu müssen. Je nach den Umständen und Erfolgsaussichten im evtl. Klageverfahren liegt diese Abfindung über oder unter der sogenannten Faustformel (Anzahl der Beschäftigungsjahre x halbes Bruttogehalt). Ist die Kündigung nach Auffassung des Gerichts rechtswirksam, schuldet der Arbeitgeber überhaupt keine Abfindung.